Zum Hauptinhalt springen

Informationen

Behandlungskosten: Der Ausgleich erfolgt auf Basis meines Stundensatzes, welcher 60 Euro beträgt, unabhängig welche Art der Behandlung wir für Sie ausgewählt haben. Privat- bzw. Zusatzversicherte erhalten auf Wunsch eine Rechnung gemäß der GebüH ( Gebührenverordung für Heilpraktiker), die von den meisten Kassen, abhängig vom gewählten Tarif, erstattet werden. Hinzu kommen gegebenenfalls Kosten von Laboren, die direkt mit dem jeweiligen Labor verrechnet werden und falls benötigt Kosten für Medikamente oder Material aus dem Praxisbedarf. Gesetzliche Kassen übernehmen bisher leider immer noch keine Kosten für die Behandlung durch einen Heilpraktiker.

Terminverschiebungen und Terminabsagen: Falls ein gebuchter Termin abgesagt werden muss, bitte ich Sie das mindestens einen Tag vorher zu tun. Andernfalls behalte ich mir vor, den Termin in Rechnung zu stellen.